Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Lettra Design Werbetechnik AG, bilden einen integrierenden Bestandteil aller Verträge mit dem jeweiligen Kunden. Die Erteilung eines Auftrages schliesst deren Anerkennung durch den Besteller mit ein. Sie gehen allfälligen Einkaufsbedingungen des Kunden in jedem Falle vor. Bestimmungen, welche von diesen AGB abweichen, können nur in schriftlicher Form gültig vereinbart werden.

2. Allgemeines

2.1. Geistiges Eigentum

Entwürfe, Zeichnungen und Modelle sind Eigentum der Lettra Design Werbetechnik AG und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung und gegen Entschädigung, vervielfältigt oder Drittpersonen zugänglich gemacht werden.

2.2 Spezialanfertigungen

Für Spezialanfertigungen gilt folgendes: Von der Lettra Design Werbetechnik AG hergestellte Druckunterlagen, Werkzeuge, Clichés, Muster und Zeichnungen bleiben in deren Eigentum und Besitz, auch wenn dem Käufer Kostenanteile verrechnet wurden. Das vom Käufer unterzeichnete Gut zum Druck, ist für die endgültige Druckanfertigung allein massgebend. Bei farbigen Druckausführungen gelten geringfügige farbliche Abweichungen nicht als Mängel.

2.3 Bewilligungen

Für das Einholen von Bewilligungen betreffend Aufstellen oder Anbringen von Reklamen, Fassadenbeschriftungen, Lichtreklamen, Wegweisern, etc. hat der Auftraggeber zu sorgen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.

2.4 Montage

Ist ein Objekt nicht vom Stand aus zugänglich, ist dies ausdrücklich und schriftlich zu kommunizieren, damit der Monteur ein für die Zugänglichkeit passendes Arbeitsgerät (Leiter, Fahrzeug mit Dachplattform oder Hebebühne) mitführen kann. Wir halten die Arbeitsschutzbestimmungen der SUVA, zur Vermeidung von Arbeitsunfällen jeder Zeit strikt ein. Wenn Material durch den Besteller selbst oder bauseits montiert wird, lehnen wir jede Garantieleistung ab.

2.5 Auftragsbestätigung

Die Auftragsbestätigung ist sorgfältig zu kontrollieren. Ohne schriftlichen Einwand, gilt der Auftrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung als angenommen. Bei anschliessenden Rechnungskorrekturen, behalten wir uns die Verrechnung einer entsprechenden Gebühr vor.

2.6 Druckvorlagen vom Kunden

Die Verwendung von Druckvorlagen, welche vom Besteller geliefert werden, erfolgt unter der Annahme, dass dieser die entsprechende Urheber- oder Reproduktionsrechte besitzt. Für einen allfälligen Schaden, welcher der Lettra Design Werbetechnik AG entsteht, weil Dritte Ansprüche aus Urheberrecht an solchen Druckvorlagen geltend machen, haftet alleine und vollumfänglich der Kunde.

2.7 Haftung bei Originaldruckvorlagen

Gehen Originaldruckvorlagen jeglicher Art verloren, oder sind sie nicht mehr bestimmungsgemäss verwendbar, ist die Haftung der Lettra Design Werbetechnik AG auf den Materialwert, maximal jedoch auf Fr. 500.-- pro Schadenfall begrenzt. Eine weitere Haftung für direkten und indirekten Schaden wird ausdrücklich wegbedungen.

2.8 Angeliefertes Material

Bei der Verarbeitung von angeliefertem Material, können wir keine Garantie übernehmen. Wir bitten Sie, vom angelieferten Material jeweils 5-10% mehr Menge für allfällige Andruckmuster, Fehldrucke oder dergleichen anzuliefern.

3. Lieferbedingungen und Verpackung

3.1. Lieferfrist

Die Lettra Design Werbetechnik AG ist bemüht, den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Lieferung aus Gründen unterblieben ist, die die Lettra Design Werbetechnik AG, trotz gebotener Sorgfalt nicht zu vertreten hat. Hierunter fallen auch Verzögerungen, die auf dem Transportweg durch die Post, Spediteure und dergleichen eintreten. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen.

3.2. Eigentumsvorbehalt und Bauhandwerkerpfand

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen im Eigentum der Lettra Design Werbetechnik AG. Die Lettra Design Werbetechnik AG behält sich vor, das Eigentum amtlichen Register eintragen zu lassen. Forderungen aus der Weiterveräusserung der gelieferten Ware sind in gleicher Weise im Voraus an die Lettra Design Werbetechnik AG abgetreten. Die Lettra Design Werbetechnik AG behält sich zudem vor, unbezahlte Arbeiten mit einem Bauhandwerkerpfandrecht zu sichern.

3.3. Verpackung

Unsere Verpackung dient nicht zur Lagerung, sondern ausschliesslich zum Versand der Ware. Selbstklebefolien müssen nach Erhalt flach ausgelegt werden oder alternativ locker mit einem grossen Rolldurchmesser gerollt werden.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Verpackung

4.1 Zahlungsfrist

Die von der Lettra Design Werbetechnik AG gestellten Rechnungen sind innerhalb von dreissig Tagen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Nach Ablauf der dreissigtägigen Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins in der Höhe des Zinssatzes für Blankokredit der Berner Kantonalbank erhoben. Zudem sind wir berechtigt bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen zu verweigern.

4.2 Nettopreis

Die Preise verstehen sich rein netto, exkl. MWST und Versandspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet.

4.3 Vorbehalt

Rohstoff- und währungsbedingte Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4.4 Folgekosten

Folgekosten aufgrund zu tätigenden Anpassungen, welche auf Unklarheiten in der Bestellung zurückzuführen sind, trägt der Kunde.

4.5 Regiearbeiten und andere Auslagen

Sofern bei der Ausführung der Arbeiten in Regie oder vom Besteller angeordneten Regiearbeiten, nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Regiestunden-Ansätze der Lettra Design Werbetechnik AG. Diese verstehen sich rein netto und ohne Skonto. Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit ohne Überzeitzuschlag verrechnet. Montagezubehör, Lieferwagen und KM-Entschädigung werden separat in Rechnung gestellt.

4.6 Verrechnungsausschluss

Der Kunde verzichtet darauf, unsere Forderungen mit allfälligen Gegenansprüchen zu verrechnen. Des Weiteren entbinden ihn allfällige Garantieansprüche nicht von seiner Zahlungspflicht.

4.7 Vorbehalt Vorauskasse

Die Lettra Design Werbetechnik AG behält sich vor, Aufträge lediglich gegen vollständige Vorausbezahlung auszuführen.

5. Prüfung und Abnahme, Garantie

5.1 Ausschluss Wandelung und Minderung

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandelung, Minderung) werden wegbedungen, ebenso die Geltendmachung eines aus mangelhafter Lieferung irgendwie entstandenen Mangelfolgeschadens.

5.2 Garantianspruch

An Stelle der Gewährleistung gemäss Obligationenrecht, gewähren wir eine Garantie von dreissig Tagen, ab Lieferdatum. Diese Garantie erstreckt sich auf alle Mängel, die nachweisbar auf schlechtes Material oder mangelhafte Fabrikation zurückzuführen sind. Nicht unter Garantie fallen Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung oder mangelnder Sorgfalt durch den Kunden verursacht werden. Abweichende Garantievereinbarungen im Rahmen der Offertstellung, bleiben vorbehalten und gelten lediglich bei schriftlicher Vereinbarung.

5.3 Prüfung der Ware

Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfangnahme zu prüfen. Allfällige Mängel sind umgehend, spätesten jedoch nach Ablauf von fünf Tagen seit der Lieferung schriftlich zu rügen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist, gilt die Ware als genehmigt.

5.4 Garantiefall

lm Garantiefall sind wir berechtigt, die Ware nach unserer Wahl entweder zu reparieren oder zu ersetzen, dem Kunden eine Kaufpreisminderung zu gewähren oder eine entsprechende Gutschrift zu erteilen. Garantieansprüche berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt, noch zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche (z.B. für Mängelfolgeschäden). Ausgeschlossen ist insbesondere auch die Haftung für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangene Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.

6. Haftungsausschluss

Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden als die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, sei es aus nicht gehöriger Lieferung oder anderen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung damit zusammenhängender Folgeschäden.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf sämtlichen Verträgen mit unseren Kunden findet das materielle schweizerische Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts Anwendung. Der ausschliessliche Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der Lettra Design Werbetechnik AG.

8. Spezialitäten

8.1 Allgemeines

Ein Entwurf auf der entsprechenden Fahrzeugvorlage kann im Vergleich zur effektiven Umsetzung, kleine fahrzeugbedingte Abweichungen aufweisen. Fahrzeuge sind in gereinigtem Zustand zur Beschriftung zur Verfügung zu stellen. Ein allfälliger Mehraufwand für Fahrzeugreinigung wird nach Aufwand verrechnet. Wir empfehlen das Fahrzeug in einer Waschanlage und ohne Verwendung von Wachs zu reinigen. Zusätzlicher Aufwand z.B. für die Demontage bestehender Kleber, muss zwecks Zeitplanung im Voraus angekündigt werden.

Bei Vollverklebungen, müssen für ein qualitativhochstehendes Ergebnis, die Türgriffe im Voraus durch unseren Carrosseriespengler demontiert werden. Je nach Fahrzeugmodell ist dies nur durch einen Mechaniker der jeweiligen Marke möglich. Die Weiterverrechnung dieser Kosten behalten wir uns ausdrücklich vor.

Für auswärtige Montagen muss ein sauberer und trockener und Raum mit genügend Licht sowie einer Mindesttemperatur von +12°C, zur Verfügung gestellt werden. Bei Windowfolien können kleine Lufteinschlüsse und Streifen materialbedingt nicht ausgeschlossen werden. An einigen Stellen des Fahrzeuges wie bspw. bei Fugen zwischen zwei Carrosserieteilen kann es sein, dass die Carrosseriefarbe sichtbar bleibt. Neulackierungen müssen zwecks Ausgasung der Farbe vor einer Folierung mindestens 5 Tage trocknen.

8.2 Garantie-Ausschluss

Die Haftung auf unlackierten Plastik- und Gummiteilen (z.B. Stossstangen, Zierleisten, Aussenspiegel, etc), Schäden durch den Einsatz des Heckscheibenwischers und Eiskratzers, bei Verklebungen auf Heckscheibe, Verklebung unter der empfohlenen Verklebetemperatur von +8°C, Haftungsbeeinträchtigung durch Nanobeschichtungen auf Glas und Lack, wird ausgeschlossen.

8.3 Magnetschilder

Die Magnetschilder sind auf der Magnetseite schutzversiegelt. Bei sommerlichen und unterschiedlichen Temperaturen sowie bei ständigem mehrtägigem Gebrauch der Schilder an der KFZCarrosserie, entsteht zwischen denselben sogenanntes Schwitzwasser. Hierdurch kann unter Umständen ein Verkleben mit dem Autolack stattfinden. Zur Vermeidung von derartigen Gefahren sind die Magnetschilder über Nacht oder bei Nichtgebrauch zu entfernen. Tagsüber soll das Magnetschild wenigstens einmal abgenommen und wieder aufgesetzt werden. Bei unsachgemäßer Handhabung lehnt die Firma Lettra Design Werbetechnik AG jegliche Haftung ab.

Bern, Januar 2019

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